Noch keine Auskunft über Geldsegen

VERFASSUNGSWIDRIGE GEBÜHR

„Hm“, sagt der Gutachter, „die Rechtslage ist kompliziert“, da müsse er nachdenken

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts scheint wie ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk für alle, die zwischen 1996 und 2004 in Berlin studiert haben: Die Rückmeldegebühren von 100 Mark pro Semester waren verfassungswidrig, hieß es am Mittwoch aus Karlsruhe. Bleibt nur noch eine Frage: Wie kommen die Studierenden jetzt an ihr Geld? Und bekommen sie es überhaupt?

Bernd von Nieding müsste es wissen. 1996 hat der Anwalt in einem Gutachten genau aufgeschrieben, warum die Gebühr verfassungswidrig ist. „Hm“, sagt er jetzt, „die Rechtslage ist kompliziert.“ Er müsse da noch „in Ruhe drüber nachdenken“. Ebenfalls noch keine Antwort hat Steffan Baron, Leiter der Studienabteilung der Humboldt-Universität. Er weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Klagen zur Klärung der Details an das Oberverwaltungsgericht zurückverwies. Das werde entscheiden, wer die Gebühren zurückverlangen könne. So lange gilt: warten.

Auch der Senat braucht noch Zeit. „Jetzt werden wir die schriftliche Urteilsbegründung zusammen mit der Finanzverwaltung auswerten“, meint ein Sprecher von Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (SPD).

Dabei hätte der Senat genug Zeit gehabt. Schon 1996 fragte ein Abgeordneter im Parlament, was passiert, wenn ein Gericht die Gebühren kippt. Wissenschaftssenator Peter Radunski (CDU) antwortete damals: „Sie verlangen von mir hier eine Spekulation, über deren Folgen ich noch keine Auskunft geben will.“ Bleibt also nur: Weiter warten. Wie auf die Weihnachtsgeschenke. Nur kann man sich bei denen wenigstens sicher sein, dass sie kommen. SEBASTIAN HEISER