Fast gleichgestellt

Wer in einer Homo-Ehe lebt, kann auch künftig nicht von der bremischen Beamten-Beihilfe profitieren

Bremen taz ■ Bremer, die in einer Homo-Ehe mit Landesbeamten leben, müssen – anders als verheiratete Paare – auf die Beihilfe zur privaten Krankenversicherung verzichten. Das hat der Rechtsausschuss der Bürgerschaft gestern beschlossen. Zugleich waren sich die Parteien gestern einig, Ehe und Lebenspartnerschaft in zahlreichen anderen Bereichen des Landesrechts gleichzustellen.

Zwar kommt der Staat grundsätzlich nicht nur für seine Beamten, sondern auch für deren Angehörige auf. So können Verheiratete mit zwei Kindern zusätzlich zu ihrer privaten Krankenversicherung 60 Prozent der Arztkosten und Krankenhausrechnungen beim Staat geltend machen – auch für ihre nicht berufstätigen Partner. Wer jedoch in einer Homo-Ehe lebt, für den gilt das nicht.

Betroffen sind alle jene der rund 200 eingetragenen Lebenspartnerschaften in Bremen, bei denen einer von beiden verbeamtet ist, der andere aber zu Hause bleibt. Das seien allenfalls „Einzelfälle“, sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wolfgang Grotheer. Deshalb bestehe bei der Beamten-Beihilfe in Bremen „kein Bedarf“ an einer Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Grotheer verweist auf eine analoge Regelung für die Bundesbeamten, verabschiedet von der alten rot-grünen Bundesregierung.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jan Köhler, hingegen kritisierte den Beschluss als „völlig falsch und gesellschaftspolitisch verfehlt“. Köhler sieht zwar den Gleichheitsgrundsatz verletzt, hält die Regelung jedoch für verfassungsrechtlich unangreifbar. mnz