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Archiv-Artikel

Der den Rechtsstaat garantiert

Geschlossenes Heim Feuerbergstraße: Chef des Trägers LEB weist Vorwürfe zurück. Die GAL hingegen bekräftigt mit Gerichtsurteilen ihre Kritik an Aids-Tests

Der Geschäftsführer des Landesbetriebs Erziehung und Berufsbildung (LEB), Klaus-Dieter Müller, hat gestern alle Vorwürfe der vergangenen Tage von SPD und GAL gegen das Geschlossene Heim für straffällige Jugendliche in der Feuerbergstraße zurückgewiesen. Wenn da etwas dran gewesen wäre, „hätten mich Beschwerden erreichen müssen“, so Müller, dessen Landesbetrieb Träger der Einrichtung ist. Das aber sei nur in einem Fall vorgekommen, und da sei Abhilfe geschaffen worden. „Ich garantiere für den Rechtsstaat“, so Müller im Gespräch mit der taz.

So sei die Behauptung nicht zutreffend, die Jugendlichen dürften mit ihren Anwälten nur unter Aufsicht telefonieren oder direkt sprechen. Vor etwa zwei Jahren, erinnert sich Müller, „gab es da mal einen Fall“. Nach einer Beschwerde der Rechtsanwältin sei das abgestellt worden, seitdem gebe es das Problem nicht mehr.

Zutreffend sei allerdings, erklärt Müller, dass die Post vom Personal kontrolliert werde. Dies geschehe jedoch auf „rechtlich gesicherter Grundlage“. Es sei „unser Job“, findet der LEB-Chef, „Post von Behörden oder Gerichten mit den Jugendlichen zu besprechen“. Die meisten von ihnen seien nicht in der Lage, „diese Schriftsätze richtig zu verstehen“. Deshalb seien Erläuterungen durch die MitarbeiterInnen „pädagogisch geboten und im Interesse der Jugendlichen“.

Zum Vorwurf rechtswidriger Aids-Tests erklärte Müller, die medizinische Untersuchung von Neulingen würde von Ärzten durchgeführt. Diese entschieden, welche Maßnahmen sie für geboten hielten. Das gelte vor allem für „Risikogruppen“ aus dem Drogen- oder Strichermilieu. Das Personal in der Feuerbergstraße oder er selbst erführen wegen der ärztlichen Schweigepflicht die Befunde gar nicht.

Allerdings würden „wir es sicher irgendwie erfahren“, räumt Müller ein, „wenn es einen positiven Test gibt“. Das sei ja auch im Interesse der anderen Jugendliche und des Personals im Heim.

Die GAL bekräftigte gestern ihre Kritik an Aids-Tests in der Feuerbergstraße. Unter Berufung auf zwei Gerichtsurteile erklärte Fraktionsvize und Verwaltungsjurist Christian Maaß, „dass HIV-Tests nur nach ausdrücklicher Zustimmung und einem Aufklärungsgespräch zulässig sind“. Aufgrund der Akten und Zeugenaussagen vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) habe „keine ausreichende Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorgelegen“. Die Tests, befindet Maaß, „waren damit rechtswidrig“. Sven-Michael Veit