Zeit für Geschenke

JUSTIZ Dank der Weihnachtsamnestie kommen rund 150 Häftlinge früher frei

Zur Weihnachtszeit dürfen sich zahlreiche Häftlinge in der Region auf eine vorfristige Entlassung freuen. Durch den sogenannten Weihnachtsgnadenerweis, die Weihnachtsamnestie, kamen in Berlin in diesem Jahr 105 Gefangene eher frei, in Brandenburg waren es 50. In Brandenburg erfolgten die Entlassungen bereits am 5. November, in Berlin am 28. des Monats.

Voraussetzungen in beiden Bundesländern war, dass der Gefangene überhaupt mit der Entlassung einverstanden war sowie eine Unterkunft und einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen konnte. Darüber hinaus durften die Betroffenen seit dem 30. Juni in der Haft nicht auffällig geworden sein – sei es durch vorübergehende Flucht oder durch Verstöße gegen die Anstaltsordnung. Zugleich mussten sie alle Arbeiten in Werkstätten oder anderen Einrichtungen erledigt haben, mit denen sie im Zuge der Haft betraut worden waren.

Schwerverbrecher bleiben

Ausgeschlossen von der Amnestie sind „Lebenslängliche“. Auch wegen terroristischer Aktivitäten Verurteilte kommen nicht frei. Wer wegen Totschlags, Raub, sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder Drogendelikten verurteilt wurde, muss seine Strafe ebenfalls weiter absitzen. Ausschlusskriterien sind weiterhin unter anderem Untersuchungs-, Auslieferungs- oder Abschiebehaft.

In den Genuss der Amnestie kamen hingegen zum Beispiel Gefangene mit einer Jugendstrafe oder auch Menschen, die eine Geldstrafe nicht zahlten und daher eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe angetreten hatten.

In Berlin wurden Gefangene begnadigt, die regulär zwischen dem 29. November und dem 6. Januar entlassen worden wären. In Brandenburg erstreckt sich dieser Zeitraum zwischen dem 6. November 2012 und dem 11. Januar 2013. (dapd)