: EC-Karte geklaut: Sparkasse haftet
BONN dpa ■ Die Sparkasse KölnBonn muss einem Ehepaar 40.000 Euro ersetzen, die ein EC-Karten-Betrüger von ihrem Konto am Kassenschalter abgehoben hatte. Der Fall sei jetzt rechtskräftig, hieß es gestern im Bonner Landgericht. Im Urteil heißt es, die Bank habe ihre Sorgfaltspflicht gravierend verletzt, als sie dem falschen Kunden ohne weitere Sicherheit das Geld ausgezahlt hatte. Eine Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Ausweis und EC-Karte – der Täter hatte beides gestohlen – gebe es nicht. Zum Hintergrund: Am 1. Oktober 2004 war ein unbekannter Betrüger mit der EC-Karte und dem Personalausweis eines 40-jährigen Arztes in vier Bonner Filialen der Sparkasse aufgetaucht. Er legte beide Dokumente vor und bekam jedesmal – ohne weitere Nachfragen – jeweils 10.000 Euro ausgezahlt. Innerhalb von anderthalb Stunden hatte er 40.000 Euro abgehoben.