Zweifel bleiben bestehen

Bundesgerichtshof bestätigt umstrittenes Urteil wegen Doppelmords an Rentnern. DNA-Analyse als Kronzeuge

Fast 17 Jahre nach dem brutalen Mord an einem Rentnerehepaar in der Alten Königstraße in Altona muss die 41-jährige Brigitte F. für zehn Jahre in Haft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und damit ein nicht unumstrittenes Urteil des Hamburger Landgerichts vom April bestätigt, teilte die Pressestelle des Hansesatischen Oberlandesgerichts gestern mit. Die zur Tatzeit 25 Jahre alte und drogenabhängige Angeklagte war vor allem auf der Grundlage eines DNA-Gutachtens verurteilt worden. Sie hatte stets ihre Unschuld beteuert (taz berichtete).

Die Richter hatten F. mit einer überraschend neuen Version für schuldig befunden, im Oktober 1988 gemeinsam mit ihrer Nichte den 88-Jährigen und seine 96 Jahre alte Ehefrau mit diversen Messerstichen und Hammerschlägen getötet zu haben. Die Beschuldigte hatte indes beteuert, mit ihrem damaligen Freund erst in der Wohnung der Rentner gewesen zu sein, als diese schon tot waren. Sie sei dann von ihm gezwungen worden, auf den Körper des Mannes einzustechen. An Details aus der Mordnacht konnte sie sich nicht mehr erinnern.

Die Polizeiermittler hatten 1988 am Tatort eine Blutspur gesichert, die mittels einer damals noch nicht möglichen DNA-Analyse erst Jahre später der Angeklagten zugeordnet werden konnte. Das Landgericht hatte der Frau, die inzwischen ein bürgerliches Leben führte, verheiratet ist und zwei Kinder hat, wegen ihrer damaligen Drogenabhängigkeit eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt. TAZ/DPA