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Archiv-Artikel

ARD klagt in Karlsruhe

Rundfunkgebührenstreit wiederbelebt. IntendantInnen beschließen Verfassungsgericht-Anrufung. ZDF guckt zu

Von STG

Die ARD zieht endgültig nach Karlsruhe. Der öffentlich-rechtliche Senderverbund will beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Rundfunkgebührenfestsetzung durch die Ministerpräsidenten der Länder einlegen. Das ebenfalls von der Reduktion betroffene ZDF trägt die Klage der ARD nicht mit. Damit deutet sich eine Spaltung im öffentlich-rechtlichen Lager an.

Die Ministerpräsidenten hatten den von der laut Verfassungsgericht für die Gebührenermittlung zuständigen unabhängigen Kommission KEF errechneten Betrag eigenmächtig abgesenkt und den Zeitpunkt der Erhöhung um ein Vierteljahr verschoben. Die Rundfunkgebühren waren so erst zum 1. April 2005 um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat und nicht wie geplant um 1,09 Euro ab Jahresanfang erhöht worden.

Die ARD wolle jetzt „durch das höchste deutsche Gericht feststellen lassen, dass das jüngste Verfahren der Gebührenfestsetzung Defizite aufweist, die von der ARD nicht hingenommen werden können“, ließen die IntendantInnen nach ihrer Schaltkonferenz wissen. Dabei gehe es „nicht um das konkrete Finanzvolumen, das der ARD (…) fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung der KEF hinweggesetzt hat“, sagte der ARD-Vorsitzende und Intendant des Bayerischen Rundfunks, Thomas Gruber: „Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem letzten Gebührenurteil von 1994 festgelegt, dass die Bundesländer nur dann von einer KEF-Empfehlung abweichen dürfen, wenn die Gründe hierfür nach bestimmten Kriterien nachprüfbar sind.

Diese Anforderungen seien aber „nach Auffassung der ARD im vorliegenden Fall nicht erfüllt“, so Gruber. Vermittlungsbemühungen und Verhandlungsangebote über ein neues Gebührenmodell zwischen ARD und Ländern waren in jüngster Zeit mehrfach gescheitert. Die Ministerpräsidenten hatten der ARD indirekt Erpressung vorgeworfen, da diese als Gegenleistung für Verhandlungen nicht, wie von der Politik gefordert, ihre Klage-Androhung zurücknehmen wollte.

Gruber bemüht sich trotz der verfahrenen Lage um demonstrative Gelassenheit: „Die Wahrnehmung verfassungsmäßiger Rechte ist in einem Rechtsstaat ein normaler Vorgang.“ Und außerdem liege eine Klärung „dieser grundsätzlichen Frage im Interesse aller Beteiligten“. Zumindest das kann auch das abtrünnige ZDF, dessen Intendant Markus Schächter gern seine Rolle als „Wegweiser“ der Medienpolitik betont, mit unterschreiben. Ansonsten will das ZDF nach Agenturberichten lieber „mit einem eigenen Modell“ die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern. STG