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Archiv-Artikel

Große Raster-Koalition

Schleswig-Holstein und Niedersachsen fahnden weiter per Datenabgleich nach „Schläfern“ – ohne Ergebnis

Potentielle „Schläfer“ können sich doch nicht beruhigt auf die andere Seite drehen: Nach ihnen darf weiter per Rasterfahndung gesucht werden. Eigentlich hätte dieses Mittel, das nach dem 11. September 2001 eingeführt worden war, in Schleswig-Holstein zum Jahresende verboten werden sollen. SPD-Innenminister Ralf Stegner will die Befristung jedoch aufheben – wegen der “andauernden Gefährdung höchster Rechtsgüter“ durch den internationalen Terrorismus.

Die Opposition protestierte: „Die Rasterfahndung hat sich nicht bewährt. Mit der Verschärfung verabschiedet sich die SPD von ihrer liberalen Linie“, erklärte Anke Spoorendonk (SSW). Die Grünen sehen einen „Kniefall vor der CDU“. FDP-Spitzenmann Wolfgang Kubicki verwies darauf, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes 12.000 Personen gerastert wurden – ohne dass ein Schläfer enttarnt wurde. Es sei „nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung an der Rasterfahndung festhält“.

Rastern ist teuer, aufwändig und wird daher selten angewendet. Michael Knaps, Sprecher des CDU-geführten Niedersächsischen Innenministeriums, muss erst mal nachschauen, ob eine Rasterfahndung zugelassen ist oder nicht. Ja, ist sie – und eine Befristungsdebatte gebe es nicht: „Wir würden es nicht streichen wollen, man weiß nie, ob man es mal braucht.“ Schleswig-Holstein und Niedersachsen hätten in der Zeit nach dem 11. September 2001 zu den letzten Bundesländern gehört, die Rasterfahndungen erlaubten.

Gemeint ist damit, Daten abzugleichen – zwischen allen möglichen Behörden und nach bestimmten Kriterien. Klar, dass unbescholtene Menschen ins Visier des Staates geraten, dass persönliche Daten beschnüffelt werden. „Wir können es uns in der angespannten Sicherheitslage aber nicht leisten, auf dieses Instrument zu verzichten“, sagt Schleswig-Holsteins Innenminister Stegner. Hätte er die Regelung auslaufen lassen, wäre Schleswig-Holstein das einzige Bundesland ohne Möglichkeit zum Rastern gewesen.

„Und wenn was passiert, müsste man das Gesetz neu schaffen“, meint der Niedersachse Knapps. Niedersachsen spielt sich im Kampf gegen mutmaßliche Islamisten derzeit ohnehin als Vorreiter auf: 15.000 Personen seien in den vergangenen zwei Jahren „in der Umgebung von Moscheen verdachtsunabhängig“ überprüft worden. Die Ergebnisse sind vergleichsweise mager, aber Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ist dennoch zufrieden: Islamisten würden bereits in andere Länder ausweichen.

Esther Geißlinger