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Flüchtlinge in BremenBeschlagnahmung von Immobilien

BREMEN | Leerstehende Immobilien in Bremen können künftig auch gegen den Willen der Eigentümer für Flüchtlinge genutzt werden. Der Landtag beschloss dazu am Donnerstag mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken ein Gesetz. Es soll noch im Oktober in Kraft treten. Bremen ist nach Hamburg das zweite Bundesland, in dem die Beschlagnahmung von Immobilien für Flüchtlinge möglich ist. Das Gesetz gilt für ungenutzte Gebäude und Grundstücke ab 300 Quadratmetern, die Besitzer erhalten eine Entschädigung. (dpa)

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