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Archiv-Artikel

Bürokratie-Horror für Arbeitslose

HARTZ IV DIW-Institut rügt Regierungsvorschläge zum Umbau der Jobcenter: „Konfusion der Langzeitarbeitslosen“. Künftig sind unterschiedliche Berater für Regelsatz und Miete zuständig

BERLIN taz | Der Umbau der Jobcenter wird möglicherweise zulasten der Erwerbslosen gehen. Zu befürchten sei „Verwirrung bei den betroffenen Langzeitarbeitslosen“, rügte am Montag Klaus Zimmermann, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Er fürchtet hohe Organisationskosten und Reibungsverluste.

Die Bundesregierung will in den Jobcentern, die bundesweit rund 6,7 Millionen Leistungsempfänger betreuen, die getrennte Trägerschaft von Kommunen und Arbeitsagenturen wieder einführen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die gegenwärtige Mischverwaltung aus Bundesarbeitsagentur und Kommunen für grundgesetzwidrig erklärt und gefordert, bis Ende 2010 eine Lösung zu finden.

In den Jobcentern sind für die Regelleistungen zum Leben die Bundesarbeitsagentur für Arbeit (BA) zuständig, für die Erstattung der Miet- und Unterkunftskosten jedoch die Städte- und Gemeindeverwaltungen. Die gemischte Zuständigkeit war für den Leistungsbezieher bisher kaum spürbar.

Laut dem jetzt vorliegenden Eckpunktepapier aus dem Bundesarbeitsministerium müsse künftig die getrennte Aufgabenwahrnehmung für die Hartz-IV-Empfänger „kenntlich gemacht“ werden. Dabei soll es zwar noch gemeinsame Antragsformulare, aber getrennte Berater für die Unterkunfts- und für die Regelleistungen geben.

„Nicht zulässig ist es, wenn eine Person sowohl zum Leistungsbereich der BA als auch zum kommunalen Leistungsbereich Auskünfte erteilt“, heißt es in dem Papier. Beide Berater könnten aber „unter dem gleichen Dach“ tätig sein. Dieser Mehraufwand wäre vermeidbar, wenn das Grundgesetz geändert und damit die Mischverwaltung legalisiert würde. Der Deutsche Städtetag erklärte am Montag, er halte an seiner Auffassung fest, dass eine „verfassungsrechtliche Absicherung“ der heutigen Jobcenter „besser geeignet wäre, die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten“. Der frühere Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte eine Verfassungsänderung befürwortet und war an der Union gescheitert. BARBARA DRIBBUSCH