Spießt doch solchen Unsinn auf

betr.: „Lammert kritisiert Auskunftspflicht“, taz vom 29. 10. 05

Da Grundrechte doch wohl für alle gelten, würden gerne auch die Hartz-IV-Empfänger von denselben Gebrauch machen und ihre Einkünfte bzw. Rücklagen nicht offen legen müssen. Auch Sie, Herr Lammert, und ihre Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen finanzieren sich aus den Steuergeldern der Bürger. Und kann es denn dann angehen, einerseits eine totale Einkommens- und Einkünftetransparenz für weite Teile der Bevölkerung einzufordern und unter massivem Druck umzusetzen und gleichzeitig für sich selbst und seinesgleichen andere Gesetzesansprüche geltend machen zu wollen? ANNETTE SAPPOK-STANG, Inning am Ammersee

Kaum im Amt, fühlt sich Lammert (CDU) schon bemüßigt, die Öffentlichkeit mit seinem gequirlten Quark zu „schützenswerten Grundrechten“ der Parlamentarier und der Unzulässigkeit von „Offenbarungspflichten“ zu behelligen. Abgesehen davon, dass bei einer freiwilligen Einstufung in drei Nebenverdienstklassen wohl kaum von einer wirksamen Kontrolle und Transparenz der Nebeneinkünfte ausgegangen werden kann und komischerweise die industrienahen Parteien CDU und FDP am vehementesten dagegen sind, sollte sich dieser „Volksvertreter“ doch mal fragen, ob es angemessen und den Grundrechten entsprechend zugeht, Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfängern peinlichste Selbstauskünfte und unangemeldete Spitzeleien und Hausbesuche zuzumuten. Wie würden wohl die Parteibonzen reagieren, stände bei ihnen der Souverän vor der Tür und würde fragen, wer ihnen eigentlich die ganzen Nebenverdienste finanziert und ob sie auch wirklich den ganzen Tag zum Wohle des Volkes tätig sind oder vielleicht doch nur Partikularinteressen vertreten? Um dann selbstverständlich die Diäten aufgrund mangelnder Leistungsbereitschaft zu kürzen.

Wo bleibt hier die Meinung der taz? Spießt doch solchen Unsinn auf und erzeugt (Gegen-)Öffentlichkeit für solches Rechtsverständnis. JOACHIM WEYHRAUCH, Stuttgart