: Kein Mindestlohn in der ÖVB-Arena
GELD Ein noch zwölf Jahre geltender Vertrag ermöglicht ganz legales Lohn-Dumping bei den Sixdays
Oliver Bartelt, Beck’s-Brauerei
Die Linksfraktion hat die Debatte um Mindestlöhne bei den Sixdays (taz berichtete) in den Landtag getragen: Auf ihre Anfrage erklärte gestern Justiz-Staatsrat Matthias Stauch, dass der Vertrag zwischen der städtischen Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft WFB und der Brauerei Anheuser-Busch InBev (Beck’s) noch zwölf Jahre lang läuft und zumindest rechtlich keine Chance bestünde, Vertragspartner der Brauerei an das seit September geltende Mindestlohngesetz zu binden.
Gemeint ist die Firma Arena Catering, die als Pächter von Beck’s die Gastronomie in der Stadthalle betreibt und Service-MitarbeiterInnen bei den Sixdays weniger als den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlt.
Beck’s-Sprecher Oliver Bartelt erklärte gegenüber der taz, dass das Thema Gehälter im sechs Jahre alten Vertrag zwischen Beck’s und seinem Unterpächter nicht geregelt sei. Dies sei ausschließlich Sache von Arena Catering.
Und hier liegt laut Stauch auch das Problem: Vor Einführung des Mindestlohngesetzes geschlossene Verträge könnten nicht nachträglich geändert werden. Der Senat werde aber versuchen, auf die Vertragsgestaltung einzuwirken.
„So eine appellative Haltung bringt uns doch kein Stück weiter“, sagt Claudia Bernhard, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bremer Linksfraktion. „Gerade bei Verträgen, die noch so lange laufen wie dieser, muss es bei veränderten Rahmenbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht geben.“ Die lägen mit dem Mindestlohngesetz eindeutig vor, „und dann macht man einen neuen, angepassten Vertrag“.
Ohne eine gesetzliche Regelung scheint Beck’s auch nicht bereit, die von ihr geschlossenen Verträge zu ändern: „Das Thema Mindestlöhne zum Thema von uns als Brauerei zu machen, ist bei der breitgefächerten Gastronomie, die wir beliefern, utopisch und auch kaum nachvollziehbar“, so Oliver Bartelt. Auch, wenn es sich um ein „berechtigtes Thema“ handele, müsse dies „politisch geregelt und zwischen Politik und Gastronomie direkt diskutiert werden“.
Das Mindestlohngesetz umfasst freilich auch Verträge mit Subunternehmen, damit hier kein Missbrauch betrieben werden kann. „Aber auch hier gelten nur die, die nach dem ersten September geschlossen wurden“, so Claudia Bernhard. „Dieses Kernproblem muss gelöst werden – sonst ist das Mindestlohngesetz nichts als Etikettenschwindel!“„In der Tat ist unser Handlungsspielraum begrenzt“, sagt Thomas Ehmke, Sprecher des Justizsenators. „Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt – und aus diesem Grunde haben wir ja im Bundesrat schon mehr als nur einen Anlauf für einen einheitlichen, bundesweiten Mindestlohn unternommen.“ SCHN