Neue, alte Aufwertungsbremse

MONOPOLY Der Senat will mit einer Erhaltungsverordnung gegen steigende Mieten und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum vorgehen

Weite Teile von St. Pauli und St. Georg sind seit vergangenem Februar geschützt, die südliche Neustadt ist es seit 1995

Ein fast in Vergessenheit geratenes wohnungspolitisches Instrument feiert sein Comeback. In den kommenden Monaten will die Stadtentwicklungsbehörde gentrifizierungsbedrohte Wohnquartiere mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung belegen, um Mietexplosionen und die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentum auszubremsen. „2014 haben wir für zwölf bis vierzehn Gebiete Erhaltungsverordnungen“, prophezeit Bausenatorin Jutta Blankau (SPD).

Drei solche Verordnungen existieren bereits; allesamt im Bezirk Mitte: Weite Teile von St. Pauli und St. Georg sind seit vergangenem Februar geschützt, die südliche Neustadt ist es schon seit 1995. Noch in diesem Jahr sollen weitere Satzungen für das Osterkirchenviertel in Altona sowie für Altona-Altstadt, Eimsbüttel-Süd und wohl auch das Schanzenviertel erlassen werden. Geprüft werde das Instrument aktuell auch für Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Dulsberg sowie das Grenzgebiet zwischen Ottensen und Bahrenfeld, sagt Blankau. Auch Hamm, Horn und Borgfelde stehen auf ihrer Liste.

Die Verordnung, die in den 90er-Jahren erstmals angewendet, unter Ole von Beust aber aus dem Programm genommen wurde, schreibt vor, dass Modernisierungen und Umbauten vom Bezirk genehmigt werden müssen. Sie können untersagt werden, wenn Luxusmodernisierung droht. Gleichzeitig wird in aller Regel eine Verordnung erlassen, mit der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen verhindert werden können.

Fast vom Tisch ist eine solche Verordnung für Wilhelmsburg – hier wird es wohl höchstens eine Mini-Lösung geben. Eine „Plausibilitätsprüfung für eine Soziale Erhaltenssatzung“ kommt zu dem Schluss, dass die Wahrscheinlichkeit einer Aufwertung Wilhelmsburgs „für weite Bereiche des Untersuchungsgebiets als relativ niedrig eingeschätzt werden“ kann. „Lediglich für bestimmte, nachgefragte gründerzeitliche Altbaubestände im Reiherstiegviertel“ hält man eine „Aufwertung in den kommenden Jahren für möglich“.

Eine Einschätzung die auf Kritik der Mietervereine stößt. „Erst wenn Menschen ihre Wohnungen nicht mehr bezahlen können und weggezogen sind, ist Raum für eine Erhaltungsverordnung“, sagt Karin Aßmus von Mieter helfen Mietern: „Dann allerdings kommt sie für diese Menschen zu spät“.  MARCO CARINI