: Mehr Lehre für die Neuen
HOCHSCHULE Ab Januar gilt neue Lehrverpflichtungsverordnung. Einige Professoren müssen nur vier, andere bis zu 12 Stunden pro Woche lehren
Herlind Gundelach, Wissenschaftssenatorin
Gegen diese Verordnung von CDU-Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach gab es heftigen Widerstand. Über 440 Professoren der Uni Hamburg hatten dagegen unterschrieben und sogar eine Trauerfeier zur Beerdigung der Einheit von Forschung und Lehre organisiert. Trotzdem tritt die Verordnung nun etwas abgewandelt zum 1. Januar 2010 in Kraft.
Darum geht es: Bisher war die Lehrverpflichtung für alle gleich. An der Universität Hamburg hieß das zuletzt, dass alle Professoren pro Semesterwoche neun Stunden Lehrveranstaltung anbieten müssen. Künftig wird das im Rahmen einer „Bandbreitenregelung“ flexibler gehandhabt. Für die Uni Hamburg und die TU-Harburg heißt das, dass es zwar im Durchschnitt bei den neun Stunden bleibt, manche aber nur vier, andere dafür bis zu zwölf Stunden Vorlesungen und Seminare abhalten sollen. An der Hafencity-Uni sind 16 Stunden schon heute üblich. Kunsthochschule und Musikhochschule erhalten eine Bandbreite von 6 bis 18 Stunden. Und für Fachhochschulprofessoren, denen weniger Forschungszeit zugebilligt wird, sind es 18 Stunden pro Woche.
Die Änderung sei nötig, um angesichts der Bachelor-Master-Reform und steigender Studierendenzahlen gute Betreuung zu gewährleisten, warb Gundelach. Der Wissenschaftsrat habe 2007 sogar empfohlen, nach dem Vorbild des angelsächsischen „lecturer“ reine Lehrprofessuren einzuführen. Dies sei aber der falsche Weg. Gundelach: „Eine Lehrprofessur bedeutet die Aufgabe der Einheit von Lehre und Forschung.“ Mit der Hamburger Verordnung könne man für eine Professur die Stunden zunächst anheben, um sie später für „intensive Forschungstätigkeit“ wieder zu senken.
Das wissenschaftliche Personal setze schon heute „den Großteil seiner Dienstzeit für Lehre und Prüfungen ein“, hielten ihr die Kritiker entgegen. Selbst nach Behördenrechnung fallen pro Seminarstunde drei Stunden für Vor- und Nachbereitung an. Deshalb sei die Erhöhung unzumutbar.
Als Beschwichtigung gibt es eine „Übergangsregelung“ für zwei Jahre. Bis zum Wintersemester 2012/13 darf die Lehrverpflichtung eines Professors nur mit dessen Zustimmung angehoben werden. Dies gilt für alle, die bis zum 31. Dezember 2009 an einer Hochschule beschäftigt sind. Ausgenommen sind alle ab Januar neu Berufenen. Die „individuelle Lehrverpflichtung“ wird bei Berufungs- oder Bleibeverhandlungen festgelegt. KAJ