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Archiv-Artikel

Fehlbelegung

Von WYP

Die Vergabe von Sozialwohnungen ist an das Einkommen gekoppelt: So erhält etwa eine Familie mit einem Kind den notwendigen Wohnberechtigungsschein (WBS) derzeit nur bis zu einem Jahreseinkommen von 21.689 Euro. Wer später mehr verdient, muss eine Fehlbelegungsabgabe zahlen – noch. Diese Ausgleichszahlung fällt bis 2010 schrittweise weg. Die Landesregierung schätzt die damit verbundenen Einnahmeausfälle auf bis zu 90 Millionen Euro bis 2009. Dem sozialen Wohnungsbau werden die Millionen damit nicht mehr zur Verfügungstehen. WYP