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Archiv-Artikel

BGH entlastet zahlende Eltern

KARLSRUHE dpa ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geschiedene Väter oder Mütter beim Unterhalt für volljährige Kinder entlastet. Nach einem Urteil von gestern kann derjenige, der allein für den Lebensunterhalt des Sohnes oder der Tochter aufkommen muss, künftig das volle Kindergeld von seiner Zahlungspflicht abziehen. Das gilt auch dann, wenn der Nachwuchs beim anderen – nicht zu Unterhalt verpflichteten – Elternteil wohnt. Bisher war bei den Familiengerichten umstritten, ob das Kindergeld in diesen Fällen aufgeteilt werden muss. Nach den Worten des Gerichts soll das Kindergeld – als Familienlastenausgleich – die Unterhaltslast der Eltern verringern. Deshalb komme es allein dem Elternteil zugute, der rechtlich zum Unterhalt verpflichtet sei – unabhängig davon, auf wessen Konto es überwiesen werde (Az.: XII ZR 34/03).