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Archiv-Artikel

„Bremer Taliban“ mit Rückkehrrecht

BREMEN ap ■ Der so genannte Bremer Taliban Murat Kurnaz darf innerhalb von drei Monaten nach einer Entlassung aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo nach Bremen zurückkehren. Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis des in Bremen geborenen Türken sei nicht erloschen, entschied das Bremer Verwaltungsgericht gestern. Kurnaz habe die vorgeschriebene Verlängerung wegen der Inhaftierung nicht beantragen können. Der 23-Jährige wird seit fast vier Jahren in dem Lager auf Kuba festgehalten. Das Gericht folgte dem Antrag der Kurnaz-Anwälte und wies die Auffassung des Innenressorts zurück. Nach dessen Meinung war Kurnaz’ Aufenthaltserlaubnis ein halbes Jahr nach seiner Ausreise erloschen. Dies ergebe sich aus dem Ausländergesetz, denn Kurnaz habe versäumt, die Genehmigung zu verlängern oder dies über seine Mutter zu beantragen.