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Archiv-Artikel

Dritter Mann geht leer aus

URTEIL Die Teilnahme an einer Lottogemeinschaft muss bewiesen werden, entschied das Gericht

„Dies sollte jedem, der sich an einer Tippgemeinschaft beteiligt, eine Lehre sein“

Richter Michael Meyer-Lamp

Jahrelang hatten Arbeitskollegen bei Bosch in Hildesheim mit mäßigem Erfolg gemeinsam Lotto gespielt – bis zum Sommer 2008. Dann kam beim „Super Ding“, einer speziellen Lotto-Spielvariante, der große Geldregen: Aber mit den mehr als 1,7 Millionen Euro folgte nichts als Streit. Während sich zwei Monteure über den Gewinn freuten und von einem sorgenfreien Leben träumten, fühlte sich ein dritter Kollege ausgebootet. Er behauptete, das Duo habe ihn übergangen und stellte Strafanzeige wegen Betrugs, ein Großteil des Gewinns wurde gepfändet. Am Mittwoch gab es nun die erste Entscheidung: Der dritte Mann geht leer aus, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim.

„Wer behauptet, an einer Lottogemeinschaft teilgenommen zu haben, muss dies beweisen. Das ist dem Mann nicht gelungen“, sagte Richter Michael Meyer-Lamp. Der angebliche Mitspieler habe weder eine Kopie des Spielscheins noch eine Quittung über den Spielbetrag von 21 Euro vorweisen können. Zwar halte die Kammer es für möglich, dass der Mann – wie viele Male zuvor – auch diesmal mitgespielt habe. „Die Gewissheit, dass seine Version der Wahrheit entspricht, konnten wir aber nicht gewinnen“, sagte Meyer-Lamp. Vor Gericht zählten schließlich nicht nur Indizien, sondern auch Beweise wie Belege und Zeugen. Die konnte der Mann nicht bringen. „Dies sollte jedem, der sich an einer Tippgemeinschaft beteiligt, eine Lehre sein“, sagte der Richter. Die drei Arbeitskollegen waren am Mittwoch im Landgericht nicht anwesend.  (dpa)