: Haftpflicht für Hunde
Vom kommenden Frühjahr an gilt in Hamburg ein neues Hundegesetz mit Leinenzwang, Haftpflicht und Chip im Ohr für alle Vierbeiner. Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich CDU, SPD und GAL auf die Endfassung des Gesetzes geeinigt, das am 18. Januar die Bürgerschaft passieren soll, teilten die Fraktionen gestern gemeinsam mit. Das Gesetz sieht einen generellen Leinenzwang außerhalb von Privatgrundstücken und besonders gekennzeichneten Hundeauslaufflächen vor. Haben Halter und Hund eine gemeinsame Gehorsamsprüfung absolviert, befreit dieser „Hundeführerschein“ vom Leinenzwang auf Gehwegen. Entgegen dem Gesetzentwurf des Senats dürfen Hunde aber auch bei bestandener Prüfung nicht auf allen Parkwegen frei laufen. Neu ist zudem eine Hundehaftpflicht mit einer Versicherungssumme von mindestens einer Million Euro. Auch soll jedem Tier ein Chip zur eindeutigen Identifizierung eingepflanzt werden. In einem zentralen Hunderegister werden Daten gesammelt. Die umstrittene Rasseliste soll bleiben. Danach gelten Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen daraus als gefährlich. Für sie gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang. LNO