banker vor gericht : Unbequeme Prozesse
Schon viel ist gemeckert und gemosert worden über die strafrechtliche Aufarbeitung des Bankenskandals. Viel zu lange dauere es, viel zu wenige treffe es, viel zu gering seien die zu erwartenden Urteile, heißt es. An all dem ist etwas dran. Aber ist dies den Berliner Strafverfolgungsbehörden, gar den Gerichten anzulasten?
KOMMENTAR VON RICHARD ROTHER
Seit Jahren müht sich eine Sonderermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft, Licht in das Dunkel der milliardenschweren Affäre um die Bankgesellschaft zu bringen. Ihre Arbeit ist – obwohl vom rot-roten Senat personell und materiell gut ausgestattet – schwierig genug, zumal der Chefankläger der Stadt, Hansjürgen Karge, nicht gerade ein Freund von Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) ist.
Die Ermittler mussten riesige Aktenberge bewältigen, ein Dickicht von Zuständig- und Verantwortlichkeiten lüften, vor allem aber die Frage klären: Was sind wirtschaftliche Fehlentscheidungen, was ist kriminelles Verhalten? Dass sich nun – so lassen es die angekündigten Anklagen erwarten – viele Spitzenmanager der Bank vor Gericht verantworten müssen, ist zumindest ein gutes Zeichen. Selbst für einen ehemaligen Spitzenverdiener ist die Anklagebank unbequem – vor allem, wenn er zweimal pro Woche aus fernen Bundesländern in die Hauptstadt anreisen muss.
Die Urteile, werden sie überhaupt gefällt, werden das Bestrafungsbedürfnis vieler Bankkritiker nicht befriedigen. Salopp gesagt: Offenbar ist es viel leichter, einen Steinewerfer oder einen Ladendieb zu verknacken als jemanden, der einen Milliardenschaden für das Gemeinwesen Berlin verursacht hat. Wer dies auf Dauer nicht hinnehmen will, muss für schärfere Gesetze bei Wirtschaftsdelikten sorgen.