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Archiv-Artikel

Haft für potenzielle Terroristen

Der Innenminister will eventuell gefährliche Menschen ins Gefängnis werfen und die Bundeswehr im Inneren einsetzen können. Die SPD möchte das nicht mitmachen

Von CHR

BERLIN taz ■ Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will terroristische Vorbereitungshandlungen unter Strafe stellen. So soll „das Absolvieren einer Ausbildung in einem Terrorlager“ strafbar sein. Sein Vorschlag ist in der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, jedenfalls widersprach Schäubles Forderung, Ausländer, die ein Terrorcamp besucht haben, in Haft zu nehmen. Keinesfalls werde die SPD einer Regelung zustimmen, in der es „Haft ohne konkrete Anhaltspunkte“ geben könne. „Gefängnis, nur weil jemand als gefährlich gilt“, sei mit der SPD nicht zu machen.

Dabei knüpft Schäuble mit seinem Vorschlag an Ideen seines Vorgängers Otto Schily an, der eine präventive Sicherungshaft für potenzielle Terroristen gefordert hatte. Dabei nimmt sich Schäuble zwar den gleichen Personenkreis wie Schily vor, gibt der Maßnahme aber einen anderen Charakter. Während es Schily um die Abwehr zukünftiger Gefahren durch potenzielle islamistische Terroristen ging, will Schäuble vergangenes Verhalten bestrafen. Sein strafrechtlicher Ansatz fand gestern bereits Unterstützung bei der CSU-Landesgruppe im Bundestag. „Warum soll die abstrakte Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar sein, aber nicht die abstrakte Gefährdung von Menschenleben durch das Erlernen, wie man Attentate begeht?“, fragte der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer. Bisher sind terroristische Vorbereitungshandlungen nur strafbar, wenn sie von einer festen Gruppe begangen werden. Islamistische Terroristen finden sich aber oft nur kurzfristig für einen Anschlag zusammen. Schon heute können Ausländer sofort abgeschoben werden, wenn sie eine „terroristische Gefahr“ darstellen. Die Prognose, dass ein Ausländer gefährlich ist, muss auf „Tatsachen“, wie zum Beispiel den Besuch eines Terrorlagers, gestützt werden. Eine Abschiebung ist allerdings nicht möglich, wenn dem Ausländer im Heimatland Folter oder Todesstrafe droht.

Für solche Fälle hatte Schily eine vorsorgliche Sicherungshaft vorgeschlagen, konnte sich in der rot-grünen Koalition allerdings nicht durchsetzen. Im Zuwanderungsgesetz wurde für nicht abschiebbare gefährliche Ausländer deshalb vorgeschrieben, dass sie sich wöchentlich bei der Polizei melden müssen, dass der Staat ihren Wohnort bestimmen und ihnen das Telefonieren mit schwer überwachbaren Handys verbieten kann. Zu befürchten hätten solche Personen aber auch bei Schäubles Vorschlag nichts. Da Strafgesetze nicht rückwirkend eingeführt werden dürfen, können diejenigen, die früher eine Terrorausbildung besucht haben, nicht belangt werden.

Die Geheimdienste dürften von einer derartigen Strafvorschrift nicht begeistert sein, denn sie müssen im Prozess ihre Quellen offen legen, sonst wird der Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen. CHR

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