: Chance für Roma-Familie
BEFANGENE RICHTER
Ein Etappenziel auf ihrem Weg zum Bleiberecht haben Bademe Salji und Neki Nurkovic schon mal erreicht: Ihr Fall wird in die Hände von neuen Richtern gelegt werden. Die drei bisher für sie zuständigen Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg wurden wegen Befangenheit abgelehnt – vielleicht bedeutet das für Salji, Nurkovic und ihre Kinder die Chance auf unabhängige Richter, die nicht hinter ihrem Rücken mit der Ausländerbehörde zusammenarbeiten, sich nicht heimlich Akten schicken und am Telefon über geplante Abschiebetermine und Zielflughäfen informieren lassen. Denn genau das haben die drei abgelehnten Oldenburger Verwaltungsrichter getan.
Dieser Fall ist schon etwas Besonderes, weil solchen Befangenheitsanträgen tatsächlich nur recht selten entsprochen wird. Schließlich entscheiden hier Richter über Richter, und wer will es sich schon mit den Kollegen verderben? Aber trotz der positiven Überraschung ob der Entscheidung bleibt ein ungutes Gefühl zurück: Denn auch wenn die drei Richter nun in diesem Einzelfall abgelehnt wurden, hält die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichtes Oldenburg die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden grundsätzlich für rechtlich zulässig.
Verwaltungsrichter können sich also auch weiter Akten der Abzuschiebenden vorab von den Behörden schicken lassen, um sich auf etwaige Eilanträge vorbereiten zu können. Und es wird offenbar auch weiterhin nicht für nötig befunden, die Betroffenen über mögliche Abschiebetermine zu informieren, damit sie sich ihrerseits auf zu stellende Anträge vorbereiten können. Bloß telefonieren sollen die Richter mit dem Mitarbeitern der Ausländerbehörde dann doch nicht – das ist dann doch zu viel der Nähe.
Es bleibt der Eindruck, dass die drei gerügten Richter bloß Symptom eines kranken Systems sind, in dem es in Ordnung zu sein scheint, wenn sich Richter selbst zum politischen Akteur machen und damit ihre Unabhängigkeit drangeben.
Am 20. Februar hätten Salji und Nurkovic ins Kosovo abgeschoben werden sollen – unangekündigt und nachdem die beiden seit den 90er-Jahren in Deutschland leben und ihre Kinder hier aufgewachsen sind. Sie sind noch hier – und wenn es gut läuft, werden sie vielleicht bleiben dürfen. Bis Freitag kann der Anwalt der Familie einen Härtefallantrag für sie stellen – das wird er tun. ILKA KREUTZTRÄGER