: Beratung geregelt
Senat legt Gesetzentwurf zur landesrechtlichen Regelung der Schwangerschaftsberatung vor
Bremen taz ■ Noch kurz vor der Weihnachtspause hat der Senat einen Gesetzesentwurf über Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beschlossen. In Bremen existierte bisher kein Landesgesetz, das die Bestimmungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes des Bundes ergänzte und ausfüllte. Bislang gab es nur Richtlinien zur Beratung schwangerer Frauen, der Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen und der Zulassung von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Nicht geregelt war die Rangfolge der Beratungsstellen bei der Förderung im Falle eines Überangebots von Berater/innen sowie Einzelheiten zum Umfang der Förderung. Nun sind auch die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung der Beratungsstellen und den Umfang der Förderung festgeschrieben.
Hintergrund der Gesetzesvorlage ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004, dem sich das Oberverwaltungsgericht Bremen in einem Rechtsstreit zwischen dem Land Bremen und den Caritas-Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven angeschlossen hat.
Demnach darf eine staatliche Förderung auch bei einem Überangebot nur dann abgelehnt werden, wenn der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Auswahl unter den Beratungsstellen festgelegt hat. Der Rechtsstreit endete mit einem Vergleich, der vorsieht, dass ab 2006 auch die Caritas-Beratungsstellen fünf Jahre lang gefördert werden.
Im Land Bremen sind die drei Beratungsstellen von Pro Familia und die Beratungsstelle der Bremischen Evangelischen Kirche 2005 mit 699.000 Euro gefördert worden. Dieser jeweilige Anschlag für die Jahre 2006 und 2007 soll nun um den Mehrbedarf für die Förderung der Caritas-Beratungsstellen erhöht werden. Da Beratungsstellen von Pro Familia und Caritas auch in Bremerhaven ansässig sind, geht der Senat davon aus, dass die Wohnortnähe der Beratung auch in Zukunft für beide Stadtgemeinden des Landes sichergestellt ist. grä