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Archiv-Artikel

Fluggäste behalten neue Rechte

EU-Richter weisen Angriff der Fluggesellschaften auf Entschädigungsregeln zurück

BRÜSSEL dpa ■ Flugpassagiere in der Europäischen Union (EU) haben weiterhin Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug überbucht oder verspätet ist. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs entschieden gestern, dass die entsprechende EU-Verordnung (www.evz.de) rechtens ist. Die Flugbranche hatte dagegen geklagt. Die Verordnung gilt seit Februar 2005 und für alle Flüge von und zu einem Flughafen in der EU.

Fluggäste, deren Flug annulliert wurde, können seitdem wählen, ob sie das Geld für das Ticket zurückbekommen oder alternativ befördert werden wollen. Zudem haben sie Anspruch auf kostenlose Bewirtung, Telefongespräche und – wenn nötig – eine Hotelunterbringung. Die International Air Transport Association und der Billigfliegerverband Elfaa hatten erklärt, die vorgesehenen Entschädigungen seien im Vergleich zu Bus und Bahn unverhältnismäßig. Die Richter hielten die Höhe des Ausgleichs jedoch für angemessen. Flüge seien anders zu bewerten als andere Beförderungsarten.