: Maul halten und zahlen
Am vergangenen Wochenende erschienen zum neuen Sorgerecht für unverheiratete Väter in der Online- und der Print-taz ein Artikel und ein Interview mit der Familienrechtlerin Lore Maria Peschel-Gutzeit zum Gesetz und der Rolle biologischer und sozialer Väter
NEUES SORGERECHT FÜR LEDIGE VÄTER
Kinderfreundlich
■ betr.: „Das Ende der Machtmütter“, taz vom 4. 5. 13
Der Streit zwischen Lena und Markus ist keine Folge des neuen gemeinsamen Sorgerechts, sondern wie bei vielen Scheidungspaaren eine Folge des über 50 Jahre alten Unterhaltsrechts, das das Elternpaar unzeitgemäß in einen nur zahlenden Unterhaltspflichtigen und einen nur betreuenden Unterhaltsempfänger aufteilt. Dies führt zu einer Verteilungsungerechtigkeit zu Lasten von Markus: Denn auch wenn dieser gut verdient, bedeuten die Trennung und auch die vom Gericht auferlegte Aufenthaltsregelung zugunsten von Lena höhere materielle und emotionale Belastungen für ihn als für Lena: Er muss den vollen Kindesunterhalt zahlen, Wohnraum für die Kinder vorhalten und Präsenz und Urlaube mit ihnen finanzieren, ist aber in den Alltag der Kinder wenig eingebunden. Dann trifft ihn auch noch der Zynismus, mit dem Vater Staat ihn steuerlich wie einen Single behandelt und ihn somit über seinen hohen Steuersatz – denn Kindesunterhalt ist nicht absetzbar – den Splitting-Vorteil oft kinderloser Ehepaare mit finanzieren lässt.
Dass die Gerichte das Wechselmodell regelmäßig ablehnen, ist nicht deren Sorge um das Kindeswohl geschuldet, sondern der Tatsache, dass es dafür keine Unterhaltsregelung gibt. Denn die anachronistische „Düsseldorfer Tabelle“ interessiert allein das Einkommen des „Unterhaltspflichtigen“. Da lohnt ein Blick nach Belgien, das in seinem relativ neuen Unterhaltsrecht die Kindesbetreuung durch beide Eltern fördert: Dem Kind steht dort grundsätzlich 1/7 des Elterneinkommens zu. Anders als bei uns wird geschaut, wie sich das Elterneinkommen verteilt. Auch die Zeit wird einbezogen, die das Kind prozentual bei Mutter und Vater verbringt. Aus diesen drei Parametern wird der zu zahlende Kindesunterhalt berechnet. Dieses emanzipations- und kinderfreundliche Modell hat sich in Belgien in kurzer Zeit durchgesetzt mit der Folge, dass viele Trennungseltern ihre Kinder im Wechselmodell betreuen. Letzteres bedeutet dann auch nicht unbedingt hälftige Aufteilung der Betreuungszeit. Eine solche lässt die berufliche Wirklichkeit vieler Betroffener ja gar nicht zu. Im belgischen Modell würde ein Vater für seine fünf Betreuungstage entlastet. Hätte er aber ein deutlich höheres Einkommen als Lena, müsste er ihr auch dann Unterhalt zahlen, wenn er die Kinder hälftig betreut. Zu Recht. Denn es dient dem Kindeswohl, wenn beide Eltern keine materielle Not leiden.
PETER RÖHLING, Köln
Was’n Fake
■ betr.: „Das Ende der Machtmütter“, taz vom 4. 5. 13
Was’n Fake! Unverheiratete Väter können nun „beantragen“, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Dann entscheidet ein Gericht nach Aktenlage, also ohne dass man darauf Einfluss hat, ob dem stattgegeben wird – und diese taz-Frauen erklären, nun hätten diese Väter die gleichen Rechte wie die Mütter. Seltsam verkümmerte Vorstellung von Gleichheit.
THOMAS MOSER, Berlin
Feste Beziehungen
■ betr.: „Papa gegen Mama gegen Kind“, taz.de vom 3. 5. 13
So etwas wie ein automatisches Sorgerecht sollten grundsätzlich nur Väter erhalten, die zur Zeit der Geburt in einer festen Beziehung mit der Mutter leben. Das ist dann angemessen und hilfreich. Für Zufallskontakte oder zerbrochen Beziehungen, die Nachwuchs zustande gebracht haben, sollte weiterhin gelten: Maul halten und zahlen. Sonst passiert solch eine Sch… wie der Kerl, der obwohl selbst religionslos, sein Kind gegen dessen und Mutterwillen mit Hilfe eines willfährigen Richters zwingt, den katholischen Religionsunterricht zu besuchen. Für mich ist das zum Beispiel eine ganz klare gewollte Gemeinheit gegenüber Mutter und Kind. Auf solche Dinge können wir uns zukünftig verstärkt einstellen. Blödsinniger Gesetzgebung sei Dank. SIGIBOLD, taz.de
Kein Argument
■ betr.: „Papa gegen Mama gegen Kind“, taz.de vom 3. 5. 13
Wenn Eltern sich streiten, ist das sicher schlecht für ein Kind. Aber soll man deswegen wirklich auf die Stereotyplösung „Kind gehört zur Mutter“ zurückfallen, nur weil es dann einfacher ist? In den 60ern war es auch eine „bewährte Lösung“, dass die Frau zu Hause bleibt und kocht, aber das war kein sinnvolles Argument, um tradierte Verhaltensweisen beizubehalten. Genau so wenig ist „bewährt“ oder „einfach“ ein Argument gegen die neue Regelung. SEBASTIAN H., taz.de
Vertrag eingehen
■ betr.: „Da wird die Biologie absolut“, taz vom 4. 5. 13
Unverheiratete können auch einen Vertrag eingehen. Man kann beim Jugendamt vor oder nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen. Genau wie bei einer Ehe geht das nur, wenn beide wollen. Ich bin es ein bisschen leid, dass das Verheiratetsein immer auf so einen elenden Sockel gestellt wird. Man muss sich nicht bürokratisch aneinander binden, nur weil man zusammen fürs Kind da sein will. Halleluja. SUSANNA, taz.de
Gemeinsam
■ betr.: „Papa gegen Mama gegen Kind“, taz.de vom 3. 5. 13
Natürlich sollte das gemeinsame Sorgerecht – und damit auch die gemeinsame Sorgepflicht – ab Geburt gelten. Alles andere wäre eine Diskriminierung bezogen auf das Geschlecht – Sexismus also. DER SIZILIANER, taz.de