: Niederlage für Agfa
Agfa Gevaert muss für die bankrotte Leverkusener AgfaPhoto haften. Weitere Klagen zu erwarten
LEVERKUSEN taz ■ Auf den Mutterkonzern der in Abwicklung befindlichen AgfaPhoto GmbH rollt eine Klagewelle zu. Letzte Woche hatte das Solinger Arbeitsgericht neun ehemaligen Agfa-Mitarbeitern Recht gegeben: Demnach wurden die Agfa-Beschäftigten nicht korrekt informiert, als die AgfaPhoto GmbH 2004 aus der Agfa Gevaert AG ausgegliedert wurde. Der Leverkusener Rechtsanwalt Harald Kaiser nannte das Urteil ein „Desaster“ für Agfa. Er vertritt rund 200 ehemalige Agfa-Beschäftigte mit offenen Forderungen im Wert von 8,6 Millionen Euro.
Agfa Gevaert prüft nun, in Berufung zu gehen. „Wir warten noch auf die schriftliche Urteilsbegründung“, sagte ein Sprecher. Sollte das Urteil Bestand haben, muss das Fotounternehmen zwei im Zuge der Insolvenz entlassene ehemalige Mitarbeiter von AgfaPhoto rückwirkend wieder einstellen. Außerdem muss Agfa Gevaert Ansprüche aus Arbeitsverträgen und Vereinbarungen über Altersteilzeit beziehungsweise Vorruhestand erfüllen, die auf die AgfaPhoto übergangen waren.
AgfaPhoto war im Jahr 2005 nach einem halben Jahr Selbstständigkeit überraschend Pleite gegangen war. Daraufhin hatten die Kläger Widerspruch gegen den Betriebsübergang eingelegt. Agfa Gevaert wollte diesen nicht akzeptieren, weil Widerspruch innerhalb eines Monats erfolgen muss. Die 3. Kammer des Arbeitsgerichtes folgte jedoch den Klägern: Die Arbeitnehmer seien über die haftungsrechtlichen Folgen nicht ordentlich informiert worden. Daher sei der Widerspruch wirksam und die Agfa Gevaert „weiterhin Vertragspartner“ der Kläger und habe „deren Ansprüche zu erfüllen“. Ob die Arbeitnehmer 2004 über die finanzielle Situation der neuen AgfaPhoto korrekt unterrichten wurden, darüber urteilte das Gericht nicht. DET