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Archiv-Artikel

EU-Haftbefehl kommt

Deutschland darf Deutsche innerhalb der EU bald wieder schneller ausliefern. Es gelten aber strengere Regeln

BERLIN rtr ■ Die Auslieferung mutmaßlicher Straftäter mit deutschem Pass an europäische Länder ist künftig an strengere rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Die Bundesregierung beschloss gestern ihren Entwurf des Gesetzes zum Europäischen Haftbefehl, das Justizministerin Brigitte Zypries auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts nachbessern musste.

Die Veränderungen sollen ab August gelten: Demnach müssen dann die Entscheidungen über eine Auslieferung gerichtlich überprüfbar sein und auch unter Berücksichtigung außenpolitischer Erwägungen fallen. Nach Angaben der SPD-Politikerin soll mit dem Gesetz sichergestellt werden, dass Deutschland wieder vollständig am vereinfachten und beschleunigten Auslieferungsverfahren innerhalb der EU teilnehmen kann.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2005 das Gesetz zum EU-Haftbefehl verworfen. Die Europäische Union hatte den Haftbefehl nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt, um Auslieferungen in der EU zu beschleunigen.