Bilderverbot für Tierrechtler

ARNSBERG dpa/taz ■ Tierschutzgruppen dürfen nicht öffentlich mit drastischen Fotos gequälter Tiere für ihre Interessen werben. Dies gefährde das „Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Dritter, insbesondere auch von Familien mit Kindern“, wie das Verwaltungsgericht Arnsberg gestern feststellte. Einem Tierschutzverein in Siegen wurde untersagt, in einer Fußgängerzone überdimensionale Bilder verletzter oder verendeter Tiere aufzustellen. Das Gericht betonte, mit dem Urteil werde die Meinungsfreiheit nicht verletzt. Es sei auch auf anderem Wege möglich, Passanten auf Missstände in der Tierzucht aufmerksam zu machen.