Leihsoldaten für WM

Weil der Innenminister Soldaten formell nicht bekommt, will er sie leihweise – für den Objektschutz

BERLIN dpa/taz ■ Da freute sich der Bundesinnenminister. „Ich bin schon ein bisschen stolz darauf, dass sich so viele Athletinnen und Athleten der Bundespolizei für die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen qualifizieren konnten“, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der 22 BGS-Beamte nach Turin abkommandiert hatte. Ersatz würde sich Schäuble gerne auch für die echten Einsätze seiner Truppe bei der Fußball-WM im Sommer holen – durch die Bundeswehr und ebenfalls durchs Abkommandieren.

Der Innenminister will die Soldaten, denen ein Einsatz im Innern des Landes per Grundgesetz verboten ist, nun über diesen Umweg doch einsetzen. Die Soldaten sollten an die Bundespolizei „abgeordnet“ werden können, um beim Objektschutz zu assistieren. So würden bei der Bundespolizei dann Kräfte zur Sicherung der Stadien bei der Fußballweltmeisterschaft frei.

Aus dem Verteidigungsministerium verlautete, Minister Franz Josef Jung (CDU) sei „erstaunt“ über das Vorgehen seines Kabinettskollegen. Er bleibe dabei, dass Soldaten laut Grundgesetz nicht zu Polizeiaufgaben herangezogen werden dürfen. SPD, Opposition und Polizeigewerkschaft bezeichneten Schäubles Vorstoß als unvereinbar mit dem Grundgesetz.

Am kommenden Mittwoch steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an, die sich mit dem Luftsicherheitsgesetz befasst und Einsätze der Bundeswehr im Landesinnern grundsätzlich regelt. Schäuble verlangte davor mehrfach, das Grundgesetz zu ändern, um so offiziell die Bundeswehr auch bei Sicherheitsfragen im Inland einsetzen zu können. Bislang ist dies nur bei Katastrophen möglich. Koalitionspartner und Opposition verweigern das.

Der Grünen-Abgeordnete und frühere Berliner Justizsenator Wolfgang Wieland bezeichnete auch eine Abordnung von Soldaten an die Bundespolizei als unzulässig. Zwar könnten Soldaten an Bundesbehörden abkommandiert werden. Insofern sei das Soldatenrecht vergleichbar mit der Abordnung im Beamtenrecht. Soldaten dürften aber nicht als Organe der vollziehenden Gewalt mit Zwangsbefugnissen gegenüber Dritten im Innern eingesetzt werden. Das gelte, solange sie Soldaten seien.

SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler sagte dem Sender ntv: „Wir machen aus Soldaten keine Hilfspolizisten. Da kann sich der Schäuble drehen und winden – der Bauch bleibt immer vorn und das andere hinten.“