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Archiv-Artikel

Künftig fünf Stimmen

Staatsgerichtshof stützt neues Wahlrecht

Die 2006 beschlossene Änderung des Bremischen Wahlrechts widerspricht nicht der Bremischen Verfassung. Diesen Tendenzbeschluss hat der Staatsgerichtshof am Samstag gefasst und ein entsprechendes Urteil für den 8. April angekündigt. Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) und Hermann Kuhn von den Grünen begrüßen in ihren Stellungnahmen die nunmehrige Rechtssicherheit und die Möglichkeit, dass WählerInnen künftig die Listen der Parteien durch Wahl von Personen korrigieren können.

Bei den Bürgerschaftswahlen am 22. Mai 2011 kann man fünf Kreuze statt einem machen und beliebig auf Personen und Parteien verteilen – also „Panaschieren und Kumulieren“. Innensenator Ulrich Mäurer und der frühere Justizsenator Ralf Nagel (beide SPD) hatten allerdings Zweifel, ob diese Reform verfassungskonform ist. Vorausgegangen war ein erfolgreicher Volksentscheid, der 2006 vom Verein „Mehr Demokratie“ initiiert worden war.  (taz)