Vergehen lohnt sich

Mit Einnahmen von über einer Million Euro profitieren Niedersachsens gemeinnützige Einrichtungen von Bußgeldern

Niedersächsische Straftäter haben gemeinnützige Einrichtungen im vergangenen Jahr mit mehr als einer Million Euro unterstützt. Grund: Die Gerichte verhängen immer höhere Bußgelder. Davon geht die eine Hälfte immer an die Landeskasse. Die zweite jedoch ist gemeinnützigen Einrichtungen vorbehalten, die im Zusammenhang mit dem Delikt sinnvoll scheinen: Bei Umweltverschmutzung sind das Naturschutzorganisationen und bei rüpelhaftem Autofahren die Unfallhilfe.

Sache des Richters ist es, Höhe und Verwendungszweck festzulegen: Bußgelder sind gesetzliche Strafen für minder schwere Vergehen. Oft werden sie aber auch gezahlt, damit das Verfahren ohne Urteil eingestellt wird. Den größten Betrag von rund 37.000 Euro erhielt nach Angaben des zuständigen Gerichts-Bezirks der „Verein für Jugend- und Freizeithilfe im Landkreis Diepholz“.

Mildtätigkeits-Spitzenreiter im vergangenen Jahr war allerdings der Landgerichtsbezirk Hildesheim: Von hier aus sind Bußen in Höhe von 338. 905 Euro in die Wohlfahrtspflege gegangen, dicht gefolgt von Göttingen, wo die für einen guten Zweck bestimmten Strafgelder sich auf eine runde Viertelmillion addierten. TAZ /DPA