: Im Eilverfahren
Psychiatrische Gutachten nur für fünf Fälle: GAL moniert Verfahrensfehler bei Einweisungen in Feuerbergstraße
Die GAL-Jugendpolitikerin Christiane Blömeke wirft CDU-Sozialsenatorin Birgit-Schnieber-Jastram weitere „Verfahrensfehler“ bei der Einweisung von Jugendlichen in die Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße (GUF) vor. Vom Senat erfuhr Blömeke, dass nur für fünf der 38 Jungen, die bisher dort eingewiesen wurden, die gesetzlich geforderten ärztlichen Gutachten vorlagen.
Geregelt werden die Bedingungen für einen Freiheitsentzug im „Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“, kurz FGG. Darin heißt es, dass das Gericht vor der Entscheidung das Gutachten eines sachverständigen Psychiaters oder Arztes mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie einzuholen hat.
Wie nun die Antwort auf Blömekes Anfrage ergibt, lag in einem Fall lediglich ein pädagogisches Gutachten vor, in weiteren 32 fehlte sogar dies bei der Einweisung. Der Senat verweist darauf, dass es sich in 22 Fällen um Eilverfahren gehandelt habe, bei denen ein ärztliches Attest ausreicht. Allerdings fehlte auch das bei 14 Jugendlichen.
Blömeke kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Eilverfahren zu häufig angewendet würden, wies doch auch der Jugendhilferechtsexperte Christian Bernzen in seinem im Herbst erstellten Gutachten darauf hin, dass dies nur „eine seltene Ausnahme sein“ dürfe.
In drei Fällen wurde dem Senat zufolge der Unterbringungsbeschluss verlängert, weil die nachträgliche Erstellung des Gutachtens sich verzögerte. Viermal kamen die Gutachten zu dem Schluss, dass die GUF nicht geeignet sei, nur einmal wurde aber ein Kind auch entlassen. Blömeke will für die übrigen Fälle „prüfen“, welche Konsequenzen gezogen wurden.
Behördensprecherin Katja Havemeister erklärte gestern, Blömeke habe „keinen neuen Skandal an Rechtsverstößen“ entdeckt, und wollte darüber hinaus „keine Stellung“ nehmen.
KAIJA KUTTER