: Brokerfirmen müssen für riskante Anlagen haften
ANLEGERSCHUTZ Geldinstitute müssen Schadenersatz zahlen, wenn deren Vermittler Kunden unseriös beraten
KARLSRUHE dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Anlegern gestärkt. Brokerhäuser haften bei einer unzureichenden Risikoaufklärung, wenn sie auf Kontrollen ihrer Vermittler verzichtet haben, entschied der Bankensenat am Dienstag. Damit war die Klage einer Anlegerin erfolgreich, die von einem US-Brokerhaus Schadenersatz von knapp 6.000 Euro verlangt hatte.
Diese Summe hatte sie von 2003 bis 2006 bei Optionsgeschäften an der US-Börse eingesetzt – und nahezu komplett verloren. Ein deutscher Vermittler des Geschäftshauses hatte für die Klägerin Termin- und Optionsgeschäfte an der New Yorker Börse abgewickelt. Dies erfolgte ausschließlich über ein Onlinesystem des Brokerhauses.
Laut Urteil wurde die Klägerin nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt. Ein großes Verlustrisiko bargen alleine die hohen Vermittlerprovisionen. Das Brokerhaus habe die unseriösen Praktiken seines Vermittlers zumindest billigend in Kauf genommen, weil es auf Kontrollen verzichtete, so die Richter.
(Az.: XI ZR 93/09 – Urteil vom 9. März 2010)