USA kritisieren UN-Reform-Entwurf

Botschafter John Bolton verlangt Neuverhandlungen über die Einrichtung des geplanten UN-Menschenrechtsrates

GENF taz ■ Kaum hatte der Präsident der UNO-Generalversammlung, Jan Eliasson, am Donnerstagabend einen ersten Resolutionsentwurf zur Schaffung eines neuen Menschenrechtsrates der UNO vorgelegt, da meldeten die USA bereits Einwände an. Washingtons UNO-Botschafter John Bolton forderte „neue Verhandlungen“ des Entwurfs, der nach fünfmonatigen intensiven Konsultationen mit den 191 Mitgliedstaaten eigentlich nächste Woche möglichst im Konsens beschlossen werden soll.

Mit seiner Forderung steht Bolton – zumindest bislang – allein auf weiter Flur. UNO-Generalsekretär Kofi Annan, amnesty international und Human Rights Watch appellierten an die Generalversammlung, den Resolutionsentwurf trotz aller Schwächen im Detail unverzüglich zu verabschieden, damit der neue Menschenrechtsrat seine Arbeit so bald wie möglich aufnehmen kann.

Laut Beschluss des New Yorker Reformgipfels vom vergangenen Jahr soll der Rat die seit 1948 existierende Menschenrechtskommission in Genf ersetzen. Die Mitgliedszahl wird von 53 auf 47 verringert. Die Sitzungsdauer von bislang einmal sechs Wochen wird auf „mindestens“ zehn Wochen pro Jahr ausgedehnt. Zudem wird die Möglichkeit zur Einberufung von Sondersitzungen aus aktuellem Anlass erheblich erleichtert. Annan und die Menschenrechtsorganisationen hatten für eine ganzjährige Sitzungsperiode plädiert, damit der Rat jederzeit schnell auf Menschenrechtsverstöße reagieren könne.

Die wichtigste Neuerung sind das Auswahlverfahren und die Kriterien für die Mitgliedschaft. Zwar ist für die Regionalgruppen auch im neuen Rat eine festgelegte Zahl von Sitzen reserviert (Afrika und Asien je 13, Lateinamerika 8, westliche Staatengruppe 7, Osteuropa 6). Doch werden künftig Staaten nicht mehr einfach von ihrer jeweiligen Regionalgruppen in das wichtigste Menschenrechtsgremium der UNO entsandt, sondern müssen von der Generalverammlung in geheimer Wahl mit der absoluten Mehrheit von mindestens 96 Staaten gewählt werden. Kriterium für die Wahl soll die Einhaltung der Menschenrechte in den jeweiligen Kandidatenstaaten sein.

Während der auf drei Jahre begrenzten Mitgliedschaft wird die Menschenrechtssituation in den 47 Ratstaaten regelmäßig überprüft. Bei schweren Menschenrechtsverstößen kann die Generalversammlung die Mitgliedschaft eines Landes im Rat mit der Zweidrittelmehrheit von mindestens 128 Staaten suspendieren. Annan und die Menschenrechtsorganisationen hatten auch für die Wahl von Staaten in den Rat die Hürde der Zweidrittelmehrheit verlangt. Das forderten auch die USA. Darüber hinaus verlangte Washington, den Rat auf 30 Mitglieder zu begrenzen sowie Staaten, gegen die Sanktionen des Sicherheitsrates in Kraft sind, von einer Mitgliedschaft auszuschließen.

Vor allem verlangten die USA für sich und die anderen vier ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates die automatische und permanente Mitgliedschaft auch im Menschenrechtsrat. Diese Forderungen will Botschafter Bolton weiterhin durchsetzen.

ANDREAS ZUMACH