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Archiv-Artikel

Gericht kassiert Stromsperre

OLDENBURG dpa ■ Ein Energieversorger darf Preiserhöhungen nicht ohne weiteres mit Liefersperren durchsetzen. Das Unternehmen müsse zunächst die Angemessenheit einer Preisanhebung darlegen, bevor es bei Nichtzahlung Lieferungen unterbricht, entschied gestern das Landgericht Oldenburg. Das Gericht ordnete damit die Wiederaufnahme unterbrochener Stromlieferungen an eine Kundin der Oldenburger EWE AG an. Die Frau hatte von einer Preiserhöhung von 11 Prozent nur 2 Prozent akzeptiert und auch nur diese 2 Prozent gezahlt. Daraufhin hatte die EWE den Strom abgeklemmt. Die EWE könne die Preise in ihrem Geschäftsgebiet nach eigenem Ermessen festlegen, heißt es nach den Angaben einer Justizsprecherin in dem Beschluss. Daher müsse sie auf Verlangen darlegen und beweisen, dass eine Preisanhebung angemessen ist. In dem Verfahren habe der Energieversorger diesen Nachweis nicht geführt. Für den Fall, dass sich EWE dem Beschluss nicht beugt, setzte das Gericht ein Zwangsgeld von 250.000 Euro fest. AZ: 9 T 137/06