IN ALLER KÜRZE

Betreuungsgeldklage

Das Bundesverfassungsgericht wird vor Inkrafttreten des Gesetzes zum Betreuungsgeld am 1. August nicht mehr über eine Klage Hamburgs entscheiden. Das sei ausgeschlossen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. „Wann darüber entschieden wird und auf welche Weise ist völlig offen.“ Der Hamburger SPD-Senat hatte im Februar wegen juristischer und politischer Bedenken Klage eingereicht. Dem Bund fehle es an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz, hatte Justizsenatorin Jana Schiedek damals erklärt. Zudem halte das Vorhaben Frauen davon ab, nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen.  (dpa)

Ganzen Tag in Schule

Im neuen Schuljahr werden 200 der 203 Grundschulen ganztägige Angebote vorhalten, teilte SPD-Schulsenator Ties Rabe mit. Im Gegenzug laufen die bislang parallel arbeitenden Hort-Angebote aus. Deren Träger werden 125 Ganztagsangebote gemeinsam mit den Grundschulen gestalten. 75 Grundschulen tun dies eigenverantwortlich. Die Anmeldung zu der kostenlosen Betreuung in der Zeit von 13 bis 16 Uhr ist freiwillig. Das Interesse sei weit höher als erwartet, erklärte Rabe. „Fast zwei Drittel aller Grundschulkinder haben sich angemeldet.“  (dpa)

Raus aus Haasenburg

Die sofortige Rückholung der zehn Hamburger Jugendlichen aus der brandenburgischen Haasenburg hat jetzt auch Ver.di-Fachsekretärin Sieglinde Friess gefordert. „Egal wie unterschiedlich die Einschätzungen sein mögen, wir wissen, dass hinter den Darstellungen der Betroffenen und Beschäftigten immer ein Stück Wahrheit steckt“, sagt die Gewerkschaftlerin. „Aus meiner Sicht ist dies ausreichend, um sofort den Rückzug der Jugendlichen einzuleiten.“  (dpa)

Verfahren eingestellt

Mit der Einstellung des Verfahrens ist gestern der Prozess gegen eine 21-jährige Kurdin zu Ende gegangen. Sie erhielt die Auflage, einen Aufsatz zur „Demokratie und der Rolle des Demonstrationsrechts“ zu schreiben. Die junge Frau war beteiligt, als eine Gruppe von Kurden im Herbst 2011 die Elbfähre „Elbmöve“ gekapert hatte, um auf die Menschenrechtsverletzungen im türkischen Teil Kurdistans aufmerksam zu machen. Der Schiffsführer hatte zu Protokoll gegeben, dass er von der Gruppe angewiesen worden sei, in die Türkei zu fahren, um sich die Menschenrechtsverletzungen anzusehen. Der Kapitän gab weiter an, dass er sich nicht bedroht gefühlt habe. Die Wasserschutzpolizei hatte die Fahrgäste von der Fähre evakuiert.  (taz)