offene arbeitsmärkte : Die Angst vor der Zuversicht
Die Gemengelage ist so kompliziert wie das Wort – Arbeitnehmerfreizügigkeit. Anders als Unternehmen oder Dienstleister dürfen zum Beispiel polnische Arbeitnehmer nicht ohne weiteres nach Deutschland kommen: Die alte Bundesregierung hat die Arbeitnehmerfreizügigkeit zunächst auf zwei Jahre ausgesetzt. Die neue Regierung will diese Frist nun um weitere drei Jahre verlängern.
KOMMENTAR VON UWE RADA
Kompliziert ist die Gemengelage auch, weil kaum einer glauben will, dass polnische Arbeitnehmer mehr sein können als Lohndrücker. Dabei haben die Erfahrungen etwa in Großbritannien gezeigt, dass mit der Öffnung der Arbeitsmärkte auch eine wirtschaftliche Dynamik einhergeht. Doch die einzigen, bei denen die Zuversicht größer ist als die Angst, sind in Berlin die Linkspartei und die Grünen.
Schon heute gibt es Branchen, etwa im Gesundheitswesen, wo ohne Arbeitnehmer aus Polen nichts geht. Eine Öffnung des Arbeitsmarktes würde somit viel Bürokratie vermeiden. Die Einführung eines Mindestlohnes würde zudem die Stärkung der Arbeitnehmerrechte bedeuten und verhindern, dass so mancher in der Illegalität bleibt.
Zumindest bei einigen sind die Argumente angekommen. DGB-Chef Dieter Scholz ist auf dem Freizügigkeitsohr alles andere als taub, und auch die IHK hat inzwischen verstanden. Und die, die sich wie die Arbeitgeberverbände weiter für Übergangsfristen einsetzen, wollen nur verhindern, dass polnische Arbeitnehmer die gleichen Rechte bekommen wie deutsche.
Es ist nun am Senat, sich die guten Argumente zu Eigen zu machen. Wenn auch eine Bundesratsinitiative aussichtslos ist, hätte Berlin doch eines demonstriert: Auch eine weitere Übergangsfrist von drei Jahren muss nicht ausgeschöpft werden.