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Archiv-Artikel

Gericht legt Familienstreit bei

Von MAI

Die Vietnamesin Hang K. erhält das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre 4 und 5 Jahre alten Kinder. Das hat das Kammergericht jetzt letztinstanzlich entschieden. Wie die taz berichtete, sollten die Kinder nach der Scheidung beim deutschen Vater wohnen, obwohl dieser von der Polizei wegen Gewalt gegen seine Frau seiner Wohnung verwiesen worden war. Inzwischen hat ihn die Staatsanwaltschaft angeklagt. Anders als das Kammergericht hatte das Amtsgericht die Kinder im Dezember dem Vater zugesprochen. Es folgte damit der Auffassung des Jugendamts Treptow-Köpenick sowie einer Gerichtsgutachterin, wonach die Mutter psychisch zu instabil ist, um Kinder zu erziehen. Das „Skandalurteil“ des Amtsgerichts ist vom „Kammergericht glücklicherweise korrigiert“ worden, erklärte Thomas Zebisch, Anwalt von Hang K. MAI