GESCHÜTZTE OBJEKTE

Laut dem Gesetzentwurf sollen folgende Gedenkstätten besonders vor Demonstrationen geschützt werden: 1. Neue Wache; 2. Gedenkstätte Plötzensee; 3. Gedenkstätte Deutscher Widerstand; 4. „Topographie des Terrors“; 5. Haus der Wannsee-Konferenz; 6. Mahnmal „Gleis 17“, Bahnhof Grunewald; 7. Stätte des Gedenkens an das als Sammellager missbrauchte jüdische Altersheim in der Großen Hamburger Straße 26; 8. Jüdischer Friedhof Weißensee; 9. Jüdisches Museum Berlin; 10. Gedenkstätte auf dem Vorplatz des Gemeindehauses der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Fasanenstraße; 11. Gedenkstätte auf dem Parkfriedhof Marzahn für die Opfer des Sinti- und Roma-Sammellagers; 12. Gedenkstätte „Köpenicker Blutwoche“; 13. das ehemalige Zwangsarbeiterlager Schöneweide; 14. Museum „Blindenwerkstatt Otto Weidt“ TAZ