: DIE DETAILS DER REFORM
Die Reform des Urheberrechts umfasst mehrere Unterpunkte. Am öffentlichkeitswirksamsten ist das verschärfte Verbot von Internet-Tauschbörsen. Privatkopien bleiben dabei zulässig, ein Kopierschutz muss aber respektiert werden.
Als Ausgleich für die Verluste durch Privatkopien erhalten Musik- und Filmindustrie auch in Zukunft eine finanzielle Kompensation. Diese wird von den Herstellern von CD-Kopiergeräten (zum Beispiel Computern) eingezogen. Bisher war oft umstritten, wie viel die Hersteller zahlen müssen, jetzt wird das Verfahren neu geregelt. Kritiker sagen, es wird komplizierter und die Urheber bekommen am Ende weniger Geld.
Verlagen soll es erleichtert werden, alte Bücher und LPs in neuer Form – etwa als Hörbuch oder im Internet – herauszubringen. Bisher mussten der oft schwer auffindbare Urheber oder seine Erben gefragt werden. Künftig kann der Verlag sein Archivmaterial gegen angemessene Vergütung einfach nutzen – es sei denn, der Urheber widerspricht innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Neuregelung.