: IN ALLER KÜRZE
Geldstrafe für K.o.-Tropfen
Weil er seiner Ehefrau hoch dosierte K.o.-Tropfen in einem Saftbeutel verabreicht hatte, ist ein 57-Jähriger vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sprach den Mann der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Der Angeklagte hatte mehrere Saftbeutel heimlich mit dem Wirkstoff GBL versetzt. Dieser führt zunächst zu Euphorie und dann zu Müdigkeit bis hin zu Bewusstlosigkeit. Als Grund gab er an, dass er seine Frau sexuell stimulieren wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil Polizei und Hersteller nicht ausschließen konnten, dass ein Lebensmittelvergifter wahllos agierte. Gegen den Mann wurde zunächst wegen versuchten Mordes ermittelt.
Hochhaus evakuiert
Weil ein Mann mit einer Gasexplosion drohte, ist am Sonntagabend ein Hochhaus in Bremen zeitweise evakuiert worden. Wie die Polizei mitteilte, mussten rund 60 Menschen das achtstöckige Gebäude für etwa eine Stunde verlassen. Da Feuerwehr und Polizei keine Hinweise auf eine anstehende Explosion fanden, konnten die Bewohner das Gebäude bald wieder betreten. Ein 36 Jahre alter Bewohner wurde festgenommen. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens und der Androhung von Straftaten ermittelt.
Gewoba muss zu viel abgeben
Die Linksfraktion fordert, die Gewinnausschüttungen der Gewoba an den Haushalt zu senken. „Dass in jeder Gewoba-Miete eine unsichtbare Sonderabgabe für die Altschulden steckt, ist den MieterInnen nicht länger zuzumuten“, sagt Wohnungspolitikerin Bernhard. Es sei „nicht zu verschmerzen“, dass deshalb Geld für sozialen Wohnungsbau fehle. Die Landesregierung habe die Gewoba in eine „Schuldknechtschaft“ gepresst, die sie zu überhöhten Gewinnausschüttungen zwinge. (dpa/taz)