Bremen klagt auf hohem Investitionsniveau

Das Bundesverfassungsgericht soll bei der Verhandlung über Berlin auch an Bremen denken. Im Gegensatz zu Berlin will Bremens CDU aber weiter kräftig investieren – mehr als Hamburg, nach Investitionsquote pro Kopf gerechnet

Der Bremer Senat will erneut vor dem Bundesverfassungsgericht Finanzhilfen einklagen. „Selbstbewusst und gut vorbereitet“ werde man nach Karlsruhe ziehen, erklärte Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) nach dem gestrigen Senatsbeschluss. Bevor das Gericht am 26. April über die Berliner Klage verhandelt, soll es die Argumente auf dem Tisch haben.

Argument Nummer eins: Bremen ist nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts von 1992 immer noch in einer „extremen Haushaltsnotlage“, und der Anspruch auf Hilfe bestünde sogar dann, wenn die Schieflage selbst verschuldet wäre.

Argument Nummer zwei: Bremen hat bei seinen konsumtiven Ausgaben gespart wie kein anderes Land. Dass die Modellrechnungen von 1992 nicht aufgegangen sind, liegt an fehlenden Steuer-Einnahmen.

Argument Nummer drei: Bremen hat sich zwar eine überdurchschnittlich hohe Investitionsquote geleistet, aber dies sei für die Strukturreform der Wirtschaft wichtig gewesen und vom Bund so akzeptiert worden. In Zukunft will Bremen seine Investitionen von derzeit 780 Millionen Euro pro Jahr auf 510 Millionen im Jahre 2009 absenken. Ursprünglich hatte der Bremer Bürgermeister erklärt, Bremen müsse seine Investitionsquote – pro Kopf gerechnet – auf Hamburger Niveau absenken. Dies Ziel wird nach der jetzigen Planung im Jahre 2009 um genau 90 Millionen Euro verfehlt.

Ausgerechnet die CDU wollte sich nicht auf den Vergleich mit dem unionsregierten Hamburg einlassen. Das seien „abstrakte Zahlen“, meinte CDU-Innensenator Thomas Röwekamp. Das Bremer Investitionsniveau müsse sich an dem orientieren, was aus Bremer Sicht erforderlich sei. Und wenn die Quote, gerechnet pro Kopf der Bevölkerung, höher sei als die des Geberlandes Hamburg, dann sei das eben gut begründet. Ein Risiko in der Verfassungsklage sieht der CDU-Politiker in dieser Position nicht.

Bremen will – wie Berlin – in Karlsruhe einen Anspruch auf „Teilentschuldung“ durchsetzen. Der juristische Vertreter Bremens, der Bielefelder Professor Johannes Hellermann, rechnet damit, dass das Gericht mögliche weitere Hilfen an einen „gesteigerten Eigenbeitrag“ beim Sparen knüpfen wird und zudem nach den Erfahrungen der letzten beiden Sanierungsperioden eine engmaschige Kontrolle der Mittelverwendung anregt. Um die jährlich um rund 50 Millionen Euro steigenden Zinsausgaben verkraften zu können, hofft Bremen auf entsprechend steigende Steuereinnahmen. kawe