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Archiv-Artikel

Hundegesetz kompakt

Von knö

Seit dem 1. April gilt in Hamburg ein neues Hundegesetz. Wer sich einen Hund zulegt, muss diesen per Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Zudem muss er für das Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wer bereits einen Hund hat, kann sich damit Zeit lassen bis zum 31. Dezember 2006. Das Gesetz definiert vier Hunderassen als stets gefährlich. Sie dürfen nur mit Erlaubnis, also von Leuten gehalten werden, die ein berechtigtes Interesse und Zuverlässigkeit nachweisen können. Elf weitere Rassen gelten als vermutlich gefährlich. Bestehen Individuen dieser Rasse einen Wesenstest, ist keine Erlaubnis nötig. Hunde müssen künftig grundsätzlich angeleint werden. Bei nicht gefährlichen Hunden sind Ausnahmen möglich, wenn sie eine Gehorsamsprüfung bestehen. Auf 86 Hundeauslaufflächen und bestimmten Wegen dürfen diese Hunde dann unangeleint laufen. knö