SCHULD AN SCHLECHTEN LEISTUNGEN?
: Eltern klagen gegen Migrantenklassen

Dass die drei türkisch- und arabischstämmigen Schüler die Probezeit an einem Neuköllner Gymnasium nicht bestanden, dafür sei die Klasse mit einem zu hohen Anteil nichtdeutscher Kinder verantwortlich gewesen – fanden ihre Eltern und zogen vors Verwaltungsgericht. Am morgigen Donnerstag werden die Klagen gegen die Bildungsverwaltung verhandelt. Es gehe nicht um die Rückkehr der drei ans Gymnasium, sagte Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Dienstag. Das Gericht entscheide, ob zurückliegende Diskriminierungen ausgeglichen werden müssten.

Die betroffenen Schüler besuchten jetzt eine Sekundarschule und wollten nicht zurück, sagte Klägeranwalt Carsten Ilius. Vorher hätten die beiden Jungen und ein Mädchen massenhaft Fünfen kassiert. In ihrer siebten Klasse seien 63 Prozent der Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache gewesen. Im neuen Umfeld gehörten zwei der drei zu den Klassenbesten.

„Ethnisch diskriminiert“

Ilius sagte, die Eltern akzeptierten die Kriterien nicht, nach denen die Schule die Klasse zusammengestellt habe. Er sprach von „ethnischer Diskriminierung“. Laut Presseberichten waren in zwei anderen siebten Klassen mit Latein-Schwerpunkt nur 13 bis 29 Prozent der Schüler nichtdeutscher Herkunft.

Viele Eltern von Schulkindern fühlten sich diskriminiert, so der Anwalt. Oft trauten sie sich nicht, dagegen vorzugehen – besonders dann nicht, wenn das Kind auf der Schule bleiben soll. In den 90er Jahren wurde der Paragraf im Schulgesetz abgeschafft, der die Einrichtung von „Ausländerregelklassen“ erlaubte. Schulen dürften diese jetzt nicht durch die Hintertür wieder einrichten, sagte Grünen-Bildungsexperte Özcan Mutlu. (dpa)