: Kahlschlag-Regeln
Fällungen sind nur in der kalten Jahreszeit erlaubt. Das Berliner Naturschutzgesetz verbietet, „Bäume, Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, zu fällen [oder] zu roden“. Die gültige Baumschutzverordnung halten Naturschützer aber für weich gespült. Sie schützt etwa Laubbäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern. Verantwortlich für Fällungen sind meist die Bezirke. In der Regel werden Ausgleichspflanzungen vereinbart, so dass sich die absolute Zahl der Bäume in der Stadt kaum ändert. US