: Der Staat darf sich nicht infrage stellen
VON GEREON ASMUTH
Gerade erst haben Nazis aus dem Umfeld der NPD versucht durch Berlin zu demonstrieren – und wurden durch den massenhaften Protest der Anwohner blockiert. Nun versucht die rechtspopulistische Partei „pro Deutschland“, die mit „anti Islam“ einen wesentlich treffenderen Namen hätte, in Berlin Fuß zu fassen – und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg legt ihr Steine in den Weg. Beide Formen des Widerstands sind auf den ersten Blick äußerst sympathisch, im Detail aber grundsätzlich anders zu bewerten. Denn Rechtsextremisten haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen, dürfen sie bei Demonstrationen oder Parteitagen unsäglichen Quatsch verbreiten.
Blockaden von Demonstrationen sind dennoch nicht ausgeschlossen. Denn jede Privatperson – ob Normalbürger oder Bundestagsmitglied – kann für sich beschließen, sich den Rechtsextremen in den Weg zu stellen. Mit der Chance, sie zu stoppen. Und mit dem Risiko für eine eventuelle Straftat belangt beziehungsweise von der Polizei aus dem Weg geräumt zu werden. Jammern über die böse Polizei gilt nicht. Denn wer sich widersetzt, muss auch dazu stehen.
Konsequent gleich
Dem Staat hingegen verbietet sich das Liebäugeln mit dem Ungehorsam gegenüber dem eigenen Gesetz. Denn andernfalls würde er sich selbst infrage stellen. Ihm bleibt nur die konsequente Gleichbehandlung aller Parteien. Das schließt die enge Vorgabe für die Vergabe landeseigener Räume nicht aus. Wenn diese aber von den rechtsextremen Mietern akzeptiert werden, dann muss der Staat sie in seinen Häusern tagen lassen. Protest ist dann nur noch auf der zivilen Ebene möglich.