: Radfahrer – Hundebesitzer: 1:0
GERECHTIGKEIT Weil eine Bremerin ihren Hund trotz Leinenzwangs frei laufen ließ, geriet dieser vor ein Fahrrad. Gestern stand sie vor Gericht, weil sie die Radlerin in einen Graben geschubst hatte
Andrea I., Angeklagte
Weil sie aus Rache eine Frau vom Fahrrad in einen Graben geschubst hat, muss eine 46-Jährige aus Huchting 200 Euro an die Bremer Tiertafel zahlen. Im Gegenzug wurde gestern das Verfahren gegen sie wegen Körperverletzung vor dem Bremer Amtsgericht eingestellt.
Zuvor hatte Andrea I. behauptet, die von ihr geschädigte Elke G. habe am 1. Oktober 2012 im Park Links der Weser erst ihren Hund angefahren und dann auf sie und ihren dort spazieren gehenden Mann draufgehalten. „Im letzten Moment wollte sie uns dann wohl doch nicht umfahren, rutschte zur Seite und fiel in den Graben.“ Berührt habe sie sie nicht, vielleicht die Arme gehoben, um sich zu schützen, so Andrea I.
Doch eine Zeugin bestätigte die Schilderung von Elke G., die in einem leeren, 1,80 Meter tiefen Graben landete, ihr Rad auf ihr drauf. Nicole K. schilderte, wie der Hund der Angeklagten quer übern Weg sprang – und nicht brav am Rand trottete, wie Andrea I. und ihr Mann der Richterin erzählten. „Nur deshalb haben wir so genau hingeguckt“, so Nicole K. „Wir fanden es unmöglich, dass der Hund zu einer Zeit unangeleint herumläuft, in der viele Berufstätige aus der City dort lang radeln.“ Sie und ihr Mann – selbst Hundebesitzer – hätten beobachtet, wie der Jack Russell-Terrier Elke G. vors Rad lief, wie diese abbremste, weiterfuhr und von Andrea I. gestoppt wurde. „Sie gab ihr einen Schubs, aber kräftig.“ Danach habe sie die im Graben Liegende beschimpft.
„Das hast du nun davon“ habe Andrea I. gesagt, bevor die wesentlich größere und kräftigere Frau sie an den Schultern packte und wegstieß, erzählte Elke G. Sie sei darauf völlig unvorbereitet gewesen. „Dem Hund war nichts passiert, mir auch nicht. Ich dachte, alles ist gut.“ EIB