FLÜCHTLINGSRECHT
: Die Gedanken sind frei – auch für Asylbewerber

KASSEL | Auch für ausländische Flüchtlinge sind in Deutschland die Gedanken frei. Wenn sie Deutschland eigentlich nicht verlassen möchten, können sie daher nicht zu einer gegenteiligen Erklärung gezwungen werden, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gestern entschied. „Die Gedanken sind frei. Andernfalls hätten wir ein totalitäres System“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Eicher bei der Verkündung des Urteils (Az. B 7 AY 7/12 R).

Damit gab das BSG einer heute 49-jährigen Frau aus Mali recht. Sie war 1997 nach Deutschland gekommen, ihr Asylantrag war allerdings gescheitert. Für die Ausstellung der für ihre Abschiebung notwendigen Papiere verlangte die Botschaft von Mali, dass sie eine „Ehrenerklärung“ unterzeichnet. Darin heißt es, sie wolle „freiwillig“ in ihr Heimatland zurückkehren.

Die Frau verweigerte die Unterschrift, weil dies nicht der Wahrheit entspreche. Der Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt strich der Frau daraufhin ihr monatliches „Taschengeld“ von 40,90 Euro. Ihre Klage war in den Instanzen erfolglos, das BSG gab ihr nun aber recht. (afp)