das wichtigste : Unbestechliche Gemeinderäte
LEIPZIG taz ■ Gemeinderäte sind keine Amtsträger und können daher auch nicht wie Beamte bestochen werden. Dies entschied gestern der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig. Mit diesem Grundsatzurteil hat der BGH einen langen Streit unter den deutschen Strafgerichten beendet. Im konkreten Fall hatte der ehemalige Wuppertaler SPD-Stadtverordnete Jürgen Specht geklagt. Er war im August 2004 wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von 21 Monaten verurteilt worden. Er kann nun voraussichtlich mit einem Freispruch rechnen. Der BGH betonte, dass für Abgeordnete und Amtsträger unterschiedliche Regeln gelten. Die Senatsvorsitzende Monika Harms, die demnächst Generalbundesanwältin wird, forderte den Gesetzgeber auf, diese Strafbarkeitslücke zu schließen (Az.: 5 StR 453/05). CHR