: Diskriminierung bald verboten
BERLIN ap ■ Ungeachtet des Widerstands in der Union hat das Bundeskabinett gestern das Antidiskriminierungsgesetz beschlossen. Dies teilte Regierungssprecher Thomas Steg mit. Grundlage seien die politischen Beschlüsse der Koalition vom 1. Mai. Das Gesetz soll bereits zum 1. August in Kraft treten, um ein Zwangsgeld der EU zu vermeiden. Man sei unter Zeitdruck, weil Deutschland die Frist zur Umsetzung der entsprechenden Richtlinie bereits gebrochen habe. Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ nach einem Entwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll verhindern, dass Menschen zum Beispiel wegen ihrer sexuellen Identität, ihres Alters oder ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt werden. Union und SPD einigten sich nach langer Debatte darauf, über die Vorgaben der EU hinauszugehen. Nicht nur Diskriminierung wegen Rasse, Herkunft und Geschlecht soll ausgeschlossen sein, sondern auch wegen Religion, Weltanschauung, Behinderungen, Alter oder sexueller Identität. Teilen der Union geht das Gesetz zu weit.